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Exhibitionismus

Diese Zwangsstörung leitet sich vom lateinischen exhibre = darbieten, zur Schau stellen, ab. So ergibt sich ein psychisches Krankheitsbild, welches den Zwang, meist beim männlichen Geschlecht, aber auch seltener im weiblichen auslöst, sich nackt einem öffentlichen Publikum zu präsentieren. Dabei werden besonders allgemein öffentliche Räume wie Parks, Gemeinschaftstoiletten, sportliche Einrichtungen o.ä. genutzt. Räume und Einrichtungen, die im allgemeinen viel nackte Haut bieten, beispielsweise Schwimmbäder oder Saunen, sind hingegen meist uninteressant, da die dortigen Opfer mit nur geringer Wahrscheinlichkeit so reagieren, wie beim Exhibitionismus erhofft.

Die sexuelle Stimulation beim Exhibitionismus erfolgt dabei hauptsächlich über die Reaktion der unfreiwilligen Zuschauer. Ekel, Schockierung und Angst sind der sexuelle Antrieb des Entblößens.
Meist ist mit dem Drang des nackten Selbstinszenieren im öffentlichen Raum keine weitere Handlung verbunden. Daher gilt dieses Krankheitsbild zwar allgemein als verstörend und als Ärgernis, birgt aber wenige Gefahren schlimmerer sexueller Übergriffe.

Dennoch ist Exhibitionismus strafbar und wird als Erregung öffentlichen Ärgernisses nach §183 StGB geahndet. Ausnahme bildet hierbei das nackte Zurschaustellen vor Kindern. In diesem Fall wird das Delikt, aufgrund seiner traumatischen Charakteristika stets als sexueller Missbrauch von Minderjährigen strafrechtlich verfolgt.
In seltenen Fällen kann aus dem anfänglichen Exhibitionismus weiterer Zwang resultieren, der im schlimmsten Falle zur Triebtäterschaft führen kann.

Menschen mit der Diagnose Exhibitionismus sind in der Regel eher schüchterne und unsichere Persönlichkeiten, die im Alltag ohne dieses Verhaltensmuster wenig bis gar nicht auffällig sind. Aufmerksamkeit wird diesen Persönlichkeiten erst in eben diesem Moment zuteil, wenn sie sich nackt vor Fremden präsentieren. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob diese positiv oder negativ behaftet ist. Der Störung liegt zumeist ein tiefes Traumata aus der Kindheit zugrunde, welches nur durch individuelle psychologische Betreuung ergründet und aufgelöst werden kann. Schlägt die alleinige Behandlung mit Psychotherapie nicht an, kann die Gabe bestimmter Psychopharmaka eine klinische Verbesserung bewirken. Diese Medikamente setzen vor allem am Zentrum der Impulskontrolle an und können somit eine Verbesserung dieser Erreichen und somit den zwanghaften Wunsch des Entblößens mildern oder gar gänzlich unterdrücken.